Das baden-württembergische Verfassungsgericht hat den Antrag der SPD Baden-Württemberg auf ein Volksbegehren für gebührenfreie Kitas für rechtlich unzulässig erklärt. Der Grund liegt nicht an der Gebührenfreiheit, sondern, dass Abgaben durch ein Volksbegehren nicht abgeschafft bzw. gestrichen werden können. Als gute Demokraten akzeptieren wir diese Richterspruch selbstverständlich.
Was wir aber nicht akzeptieren, ist, dass die Bildung für Schulkinder richtigerweise gebührenfrei ist, aber nicht für Kindergartenkinder. Denn die rechtliche Bewertung des Volksbegehrens ist das eine, der gesellschaftliche Wille und die familienpolitische Notwendigkeit das andere.
Deshalb werde Ich mich weiterhin stark machen für die gebührenfreie Kita. Wir werden nicht nur die Landtagswahl 2021 zu einer Volksabstimmung über gebührenfreie Kitas machen, sondern auch weiterhin in den Gemeinden für die gebührenfreie Kita kämpfen! Wir bleiben dran!
Daniel Haas
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