
Das Wohlbefinden der Tiere und das Wohlbefinden der Menschen

Das Wohlbefinden der Tiere und das Wohlbefinden der Menschen
Zweck des Tierschutzgesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen (§ 1 Tierschutzgesetz).
Die SPD-Ortsvereine Steinheim, Marbach, Murr und Großbottwar haben sich am vergangenen Mittwoch mit diesem Thema beschäftigt und luden interessierte Mitbürger ins TSG-Heim in Steinheim ein. Dr. Hans-Joachim Klöss (Tierarzt) und Thomas Reusch-Frey (MdL) wurden von der OV-Vorsitzenden aus Steinheim, Annette Grimm, herzlich begrüßt.
Die Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz schreibt uns eigentlich vor, wie wir mit Tieren in Deutschland umgehend müssen. Viele Tierfreunde kümmern sich liebevoll um ihre Haustiere, doch im krassen Gegensatz dazu werden unsere Nutztiere oft gequält, schlecht gehalten und vernachlässigt. Das bestehende Gesetz wird also weitgehend nicht eingehalten.
Mit unserem Kaufverhalten können wir Verbraucher zwar etwas bewegen, aber vor allem ist die Politik mit der Durchsetzung der vorhandenen Gesetze gefragt.
Aus dem Bildvortrag von Herrn Dr. Klöss konnten die Anwesenden deutlich ersehen, dass die Tiere nach wie vor dem Bedarf der Züchter und Halter angepasst werden und nicht einer artgerechten Haltung. Da z. B. die Nachfrage nach Putenbrust ständig steigt, werden den Tieren derart große Brüste angezüchtet, dass sie ständig vornüber kippen und sich im Brustbereich häufig Eitergeschwüre (sog. Brustköpfe oder Brustblasen) bilden. Man spricht hier bereits von „Qualzucht“. Die Züchtung der „Ware“ Pute ist weltweit derzeit auf gerade mal drei Zuchtbetriebe verteilt.
Wenige rein profitorientierte Großbetriebe diktieren die Zucht von Hochleistungs-Mastschweinen, die möglichst viele Ferkel produzieren, wovon dann allerdings trotz massiven Einsatzes von Medikamenten ein erheblicher Anteil in den Ställen der Mastbetriebe stirbt. Die sogenannte Kastenhaltung der Muttersauen wird in fast allen Betrieben angewandt und verhindert ein artgerechtes Abferkeln.
Kühe werden immer kurzlebiger, weil sie so viel Milch produzieren müssen, dass ihre Lebensdauer von ca. vormals 8 Jahren auf 3 – 5 Jahre sinkt. Je mehr Milch eine Kuh produziert, desto schneller wird sie körperlich „verbraucht“.
Auch das Argument des Rechts auf Religionsfreiheit wird gegen das Tierschutzgesetz verwendet - Schächten, das Schlachten von Schafen und Rindern ohne Betäubung wird nach wie vor angewendet. Dem Versuch einer landesweit stärkeren Kontrolle, wird durch Ausweichen in weniger kontrollierten Regionen Deutschlands begegnet.
Die Zuhörer waren entsetzt über die Verhältnisse in vielen Mastbetrieben und fragten nach Alternativen.
MdL Reusch-Frey, als Mitglied im Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, erklärte, dass er sich konsequent für die im Koalitionsvertrag verankerten Ziele einsetzen werde. Er verweist auch darauf, dass inzwischen einige Standards verbessert wurden, wie z.B. die Laufställe für Kühe. Ziel sei es, tiergerechte Haltungsformen in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung zu fördern, auf Landesebene einen Tierschutzbeauftragten einzusetzen, die staatlich anerkannten Tierschutzverbände zu stärken, indem sie das Verbandsklagerecht erhalten, Tierheime zu unterstützen sowie die Tierversuche im Land weiter zu verringern.
Auch Dr. Klöss konnte einige gute Lösungsansätze erkennen. So werde derzeit ein Label für das Tierwohl von der Uni Göttingen entwickelt. Dass aber hinter diesem Projekt in erster Linie große Handelsketten sowie Schlachthöfe stehen, mache ihn auch misstrauisch. Sinnvoll wäre es seiner Ansicht nach, wenn EU-weit Tierschutzindikatoren eingeführt würden. Alle Schlachthöfe sollten Befunde dokumentieren und schlechte Betriebe durch eine Datenbank herausfiltern. Ein positiver Effekt daraus wäre, dass die guten Betriebe, die es ohne Zweifel gibt, erkannt und belohnt würden.
Die Verbraucher können ebenfalls durch ihr Kaufverhalten etwas beitragen. Bäuerliche Erzeugergemeinschaften bieten hier Möglichkeiten. Auch Biobetriebe haben höhere Anforderungen an Zucht und Nutztierhaltung.
Wenn das Tierschutzgesetz tatsächlich so umgesetzt werden soll, dass unsere Nutztiere auch artgerecht gehalten werden, muss unbedingt ein Umdenken bei allen Beteiligten erfolgen. Politik darf nicht vor großen Lobbygruppen einknicken, Tierärzte müssen so geschult werden, dass die Beratung nicht nur ausschließlich marktwirtschaftlichen Interessen dient.
Aber vor allem müssen gute Lebensmittel uns etwas „wert“ sein!
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