Durchführung eines Städtebaulichen Wettbewerbs im neuen Wohn- und Gewerbegebiet

Veröffentlicht am 22.11.2020 in Anträge
 

Gemeinsamer Antrag von SPD- und CDU-Fraktion im Großbottwarer Gemeinderat

Die Stadt Großbottwar plant in den Gewannen Geißhälden und Frauenkirche ein neues Wohn- und Gewerbegebiet auf einer Gesamtfläche von 10,7 Hektar. Dabei entfallen auf das Wohngebeit 6,2 Hektar. Das Gewerbegebiet soll künftig eine Fläche von 3,5 Hektar beanspruchen. Dazwischen ist ein Puffer von 1,0 Hektar als Mischgebiet vorgesehen. Im Westen des bestehenden Stadtgebiets gelegen, stellt diese Stadterweiterung den neuen Eingang für Großbottwar dar für alle, die unsere Stadt aus Richtung Mundelsheim und von der Autobahn kommend erreichen. Gegenüber der neuen Harzberghalle und in direkter Nachbarschaft zum Sportgelände im Winzerhäuser Tal und zum Bildungszentrum gelegen sowie zur gewachsenen Wohnbebauung rund um den Frauenkirchweg muß für das Neubaugebiet höchste städtebauliche Qualität und nachhaltige Entwicklung erreicht werden.

In Vorbereitung des späteren Wettbewerbsverfahrens sind von Bürgerschaft, Gemeinderat und Verwaltung Kriterien für das Neubaugebiet festzulegen, die in den Entwürfen zu berücksichtigen sind.

Im Wettbewerb der Ideen und im Autausch mit den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt soll in einem zweistufigen Verfahren der beste Entwurf für die Stadterweiterung entwickelt werden. Anzustreben sind dabei höchste städtebauliche Qualität sowie Aussagen zur baulichen Umsetzung des Entwurfs, da ein Gebiet dieser Größe das Gesicht und den Charakter unserer Stadt verändern und auf Jahrzehnte prägen wird.

Antrag:

Die Verwaltung in Großbottwar wird wie folgt beauftragt:

  1. Es ist ein zweistufiger städtebaulicher Wettbewerb im Partizipationsverfahren nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) des Bundes Deutscher Architekten (BDA) durchzuführen.
  2. Vor Beginn des Wettbewerbs ist eine Projektgruppe einzuberufen, die aus Vertretern der Bürgerschaft, des Gemeinderats und der Verwaltung besteht. Diese Projektgruppe definiert Kriterien für die Gestaltung des Neubaugebiets, die im Wettbewerbsverfahren zu berücksichtigen sind.
  3. Start der Projektgruppe ist im April 2021. Die Kriterien für die Durchführung des städtebaulichen Wettbewerbs sind bis Herbst 2021 zu erarbeiten. Der Wettbewerb ist bis Ende des Jahres 2022 durchzuführen und zu einem Abschluß zu bringen.
  4. In den kommenden Haushaltsplänen sind die erforderlichen Kosten für die Einberufung der Projektgruppe und die Durchführung des Wettbewerbs einzustellen.

Das beantragte Verfahren ermöglicht dabei im ersten Schritt die Ideenfindung und die Klärung grundsätzlicher Rahmenbedingungen nach den zuvor durch die Projektgruppe festgelegten Kriterien. Die besten Ergebnisse bilden dann die Grundlage für die zweite Stufe des Verfahrens. In einem Realisierungswettbewerb mit Bürgerbeteiligung soll die beste städtebauliche Lösung für unsere Stadterweiterung gefunden werden. In diesem Schritt sollen Projektentwickler eingebunden werden, die ihrerseits Aussagen zur baulichen Umsetzbarkeit einbringen sollen.

Der Entwicklung der besten städtebaulichen Lösung steht im beantragten Wettbewerbsverfahren die Möglichkeit einer effizienten Steuerung von Kosten zur Seite. Denn insbesondere in der Entwurfs- und Konzeptphase können Bau- und Folgekosten effektiv beeinflußt werden (siehe hierzu RPW).

Eingebracht in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 21.10.2020

 

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